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Wichtige Adressen in Essen

Nach ihrem Umzug in oder nach Essen, müssen Sie sich schnellst möglich beim Einwohneramt in Essen anmelden bzw. ummelden. Auch ein eventuell vorhandes Kfz sollte dabei am neuen Wohnort gemeldet werden. Als Service für Sie haben wir die wichtigsten Adressen zusammengestellt. Die jeweiligen Bürgerbüros / Meldestellen helfen Ihnen gerne weiter.

Einwohnermeldeamt Essen - buergeramt@einwohneramt.essen.de
     
Essen Gildehof, Innenstadt
Hollestr. 3
45127 Essen
Telefon 0201 / 88-33-222
Fax 0201 / 88-33-223
  Essen Altenessen
Altenessener Straße 196
45141 Essen
Telefon 0201 / 88-33-222
Fax 0201 / 88-33-294
     
Essen Borbeck
Rudolf-Heinrich-Str. 1
45355 Essen
Telefon 0201 / 88-33-222
Fax 0201 / 88-33-285
  Essen Frohnhausen
Freytagstr. 29
45144 Essen
Telefon 0201 / 88-33-222
Fax 0201 / 88-33-284
     
Essen Kettwig
Bürgermeister-Fiedler-Platz 1
Rathaus
45219 Essen
Telefon 0201 / 88-33-222
Fax 0201 / 88-33-219
  Essen Kupferdreh
Kupferdreher Str. 86
45257 Essen
Telefon 0201 / 88-33-222
Fax 0201 / 88-33-297
     
Essen Rüttenscheid
Alfredstr. 148
45131 Essen
Telefon 0201 / 88-33-222
Fax 0201 / 88-33-383
  Essen Steele
Kaiser-Otto-Platz 1-5
45276 Essen
Telefon 0201 / 88-33-222
Fax 0201 / 88-33-296
     
Essen Stoppenberg
Schwanhildenstr. 25
45141 Essen
Telefon 0201 / 88-33-222
Fax 0201 / 88-33295
   
     

Kfz ummelden

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Ummeldung eines Kfz mit:

  • Gültiger Personalausweis des zur Ummeldung Bevollmächtigten (oder Reisepass und Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts)
  • Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters (oder Reisepass und Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts)
  • Versicherungs-Doppelkarte oder elektronische Versicherungsnummer der Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)

Bei Anmeldung eines gebrauchten Fahrzeugs sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen und Standortwechsel (anderer Kreis / kreisfreie Stadt oder andeers Land)
  • Bei minderjährigen Haltern: Schriftliche Einwilligung sowie Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Linie

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02 11 - 97 93 71 30

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02 01- 5 09 36 81

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0 23 23 - 1 47 47 32

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