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Wichtige Adressen in Düsseldorf

Nach ihrem Umzug in oder nach Düsseldorf, müssen Sie sich schnellst möglich beim Einwohneramt in Düsseldorf anmelden bzw. ummelden. Auch ein eventuell vorhandes Kfz sollte dabei am neuen Wohnort gemeldet werden. Als Service für Sie haben wir die wichtigsten Adressen zusammengestellt. Die jeweiligen Bürgerbüros / Meldestellen helfen Ihnen gerne weiter.

Meldeamt Düsseldorf - dienstleistungszentrum@duesseldorf.de
     
Bürgerbüro im Dienstleistungszentrum
Willi-Becker-Allee 7
40200 Düsseldorf
 

Düsseldorf Benrath

Benrodestr. 46
40597 Düsseldorf

     
Düsseldorf Bilk
Bachstr. 145
40223 Düsseldorf
  Düsseldorf Eller
Gertrudisplatz 8
40229 Düsseldorf
     
Düsseldorf Garath
Frankfurter Str. 231
40595 Düsseldorf
  Düsseldorf Gerresheim
Neusser Tor 8
40625 Düsseldorf
     
Düsseldorf Kaiserswerth
Friedrich-von-Spee-Str. 30
40489 Düsseldorf
  Düsseldorf Oberkassel
Luegallee 65
40545 Düsseldorf
     
Düsseldorf Rath
Münsterstr. 508
40472 Düsseldorf
  Düsseldorf Unterbach
Breidenplatz 10
40627 Düsseldorf
     
Düsseldorf Wersten
Burscheider Str. 29
40591 Düsseldorf
   
     

Kfz ummelden

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Ummeldung eines Kfz mit:

  • Gültiger Personalausweis des zur Ummeldung Bevollmächtigten (oder Reisepass und Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts)
  • Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters (oder Reisepass und Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts)
  • Versicherungs-Doppelkarte oder elektronische Versicherungsnummer der Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)

Bei Anmeldung eines gebrauchten Fahrzeugs sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen und Standortwechsel (anderer Kreis / kreisfreie Stadt oder andeers Land)
  • Bei minderjährigen Haltern: Schriftliche Einwilligung sowie Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug